Beihilfe zur Selbsttötung liegt vor, wenn Sterbewillige ein tödliches Mittel selbst einnehmen, das tödliche Mittel jedoch von Dritten – in der Regel einem Arzt oder einer Ärztin – beschafft wird. Wie sieht – auf der Grundlage des Urteils des Bundesverfassungsgerichts - die Gesetzeslage aus.
Claudia Brillmann, stellv. Vorsitzende des Hospizvereins Auxilium, wird am Montagabend, 28.10.2024 hierüber berichten. Die Teilnahme an dieser Präsenz Veranstaltung ist kostenfrei. Beginn ist um 19:30 Uhr in der Geschäftsstelle des Hospizvereines Auxilium e.V., Luisenstr. 26, 65185 Wiesbaden. Einlass ist ab 19:10 Uhr.
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